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Treuhänder / Treuhandkommanditist:
Als Alternative zu einer direkten Beteiligung als Kommanditist kann sich der Anleger auch mittelbar über einen Treuhänder an einem geschlossenen Investmentvermögen / geschlossener AIF beteiligen. In der Regel ist dieser eine natürliche oder juristische Person, die im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung eines Anteilsinhabers wahrnimmt, sich jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Treugeber (Anleger) verpflichtet, nur gemäß dessen Vorgaben über den Anteil zu verfügen. Der Treuhänder nimmt für den Anleger dessen gesetzliche Stimm- und Kontrollrechte wahr. Der Anleger bleibt anonym, da nicht er, sondern der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen wird. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung.